Schenkung / Überlassungsverträge

Sollten Sie beabsichtigen, eine Immobilie zu Lebzeiten übertragen zu wollen, erfordert dies einen notariellen Übertragungsvertrag.

Ebenso kann ein Ehegatte den anderen Ehegatten nicht einfach "in das Grundbuch eintragen lassen". Auch dies erfordert einen gesonderten notariellen Übertragungsvertrag.

Lebzeitige Übertragungen sind in vielerlei Hinsicht komplex und sollten daher in einem persönlichen Gespräch mit dem Notar besprochen werden. Vereinbaren Sie bitte hierfür einen gesonderten Besprechungstermin. Zur Vorbereitung können Sie gern den hier verlinkten Vordruck verwenden und ausgefüllt herreichen.

In jedem Fall muss der jeweilige Grundstückseigentümer sein Einverständnis erteilen, damit zur Vorbereitung ein Grundbuchauszug abgerufen werden kann.

Übertragungsvertrag (pdf)