Sie können für Ihre Anliegen und zur Vorbereitung Ihrer Termine die auf dieser Internetseite zur Verfügung gestellten Fragebögen nutzen, diese ausdrucken, ausfüllen und unterschrieben zurücksenden. Die Verwendung der auf dieser Internetseite zur Verfügung gestellten Formulare durch Sie ist freiwillig.
Bevor Sie uns personenbezogene Daten von sich oder Dritten zusenden, beachten Sie bitte unbedingt die Hinweise in der Datenschutzerklärung.
Ich bitte Sie um Verständnis, dass Beurkundungstermine erst nach Vorlage Ihrer Unterlagen bzw. des ausgefüllten Fragebogens vergeben werden können.
- Gesellschaftsrecht
- Kaufverträge
- Testament/Vorsorge
- Erbausschlagung
- Erbscheinsantrag
- Scheidung
- Schenkung
- Vereine
- Adoption
Hinweis:
Nicht immer ist ein Fragebogen eine geeignete Grundlage für einen Entwurf. Besonders Testamente, Schenkungen zu Lebzeiten und Verträge im Rahmen einer Scheidung sollten vor Beurkundung persönlich besprochen werden. Um hier einen Gesprächstermin jedoch gut vorzubereiten, können Sie die Formulare verwenden und zuvor herreichen.
Zusätzliche Kosten entstehen für eine solche Beratung grundsätzlich nicht, wenn eine Beurkundung daraus folgt.