Erbscheinsantrag

In bestimmten Fällen (z.B. für eine Grundbuchberichtigung nach Erbfall) benötigen Sie einen förmlichen Erbnachweis. Den erhalten Sie durch ein Eröffnungsprotokoll eines notariellen Testamentes oder durch einen Erbschein. Einen solchen können Sie beim zuständigen Nachlassgericht oder einem Notar Ihrer Wahl beantragen. Der Erbschein wird dann anschließend von dem Nachlassgericht ausgestellt.

Zur Vorbereitung füllen Sie bitte den Vordruck aus und reichen diesen her. Anschließend wird Ihnen ein Entwurf zur Prüfung zugesandt, der dann in einem gesonderten Beurkundungstermin beurkundet wird. Bitte bringen Sie spätestens zur Beurkundung alle nötigen Personenstandsurkunden im Original mit. Der Notar ist nicht beauftragt, diese bei den jeweiligen Ämtern anzufordern.

ACHTUNG: Sollte der Erblasser ein handschriftliches Testament hinterlassen haben, ist dieses unverzüglich dem Nachlassgericht zur Eröffnung zuzusenden.

Erbscheinsantrag (pdf)