Möchten Sie ein Grundstück / Eigentumswohnung kaufen oder verkaufen, ist hierzu ein notarieller Vertrag erforderlich. Grundsätzlich ist vor Beurkundung ein Entwurf zu erstellen und den beteiligten Personen zuzusenden. Sind an dem Vertrag Verbraucher beteiligt, kann in der Regel frühestens 14 Tage nach Entwurfsversendung eine Beurkundung erfolgen.
Bitte berücksichtigen Sie, dass beispielsweise die Vorbereitung eines Kaufvertragsentwurfes je nach Komplexität des beabsichtigten Rechtsgeschäfts in der Regel bis zu drei Wochen dauern kann und Ihnen unaufgefordert zugesandt wird. Bei Fragen wenden wir uns selbstverständlich an Sie.
Zur Vorbereitung des Vertragsentwurfes können Sie nachfolgende Formulare verwenden:
bebautes Grundstück (pdf)
unbebautes Grundstück (pdf)
Wohnungseigentum (pdf)
Zwingend erforderlich ist in jedem Fall zunächst die Unterschrift des Grundstückseigentümers. Ohne diese kann der Auftrag nicht angenommen werden.
Zustimmung Grundstückseigentümer (pdf)
Sind an dem Vertrag auch juristische Personen (Gesellschaften) beteiligt, ist zwingend vor Beurkundung die Vorlage eines vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Fragebogens zur Identifizierung der wirtschaftlich Berechtigten nach dem Geldwäschegesetz (GWG) erforderlich:
Erfassungsbogen GWG (pdf)